Bei einer Entrümpelung entstehen Kosten, für die jemand aufkommen muss. In der Regel werden diese von den Inhabern des Hausrates übernommen. Es gibt aber auch verschiedene andere mögliche Kostenträger, die aufkommen, wenn es die Inhaber des Hausrates nicht können.

  • Ist die Entrümpelung infolge eines Todesfalls notwendig, kommen in der Regel die Angehörigen und Erben für die Kosten auf.
  • Wenn eine Insolvenz der Hausrat-Inhaber vorliegt, sind die Unterhaltspflichtigen dafür verantwortlich, die Kosten zu begleichen.
  • In einigen Fällen können die Kosten auch vom Sozialamt übernommen werden.
  • Die Hausratsversicherung übernimmt die Kosten für eine Entrümpelung, wenn ein Schaden vorliegt, der durch die Versicherung abgedeckt ist. Dies kann zum Beispiel nach einem Brand oder Hochwasser der Fall sein.
  • Die Kosten für die Entrümpelung müssen in manchen Fällen auch von den Vermietern übernommen werden. Das ist zum Beispiel der Fall bei Mietnomaden. Dagegen können sich Vermieter aber auch durch eine Mietnomandenversicherung absichern.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer bevorstehenden Entrümpelung. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin mit uns, sodass wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten können.

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